Die häufigsten Streitfälle rund um das Mietrecht betreffen den Mietvertrag und die Kündigung. Solche Streitfälle führen, wenn sie nicht gütlich beigelegt werden können, zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Um Rechtssicherheit zu erlangen, ist dann eine anwaltliche Beratung notwendig. Mit unserer speziellen Kenntnis des Vertragsrechts und der aktuellen Rechtsprechung sowie der objektiven Einschätzung der Rechtslage gilt es im ersten Schritt, eine für den Mandanten vorteilhafte Vorgehensweise festzulegen.
Wir vertreten Mieter und Vermieter sowie Pächter und Verpächter
Miet-, Pacht- und Maklerverträge: Gestaltung, Prüfung, Kündigung
Kündigung: Durchsetzung und Abwehr
Eigenbedarfskündigung
Zahlungsrückstände
Mieterhöhung und -minderung; Staffel- und Indexmiete